Lebensbeistand e.V.
Gemeinnütziger Verein zur Führung von rechtlichen Betreuungen

Vorsorgemöglichkeiten

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist eine wichtige Alternative zur Betreuerbestellung:

  • ohne Mitwirkung des Betreuungsgerichtes
  • ohne weitere Kontrollmöglichkeit
  • vollständiges Vertrauen als Voraussetzung
  • Hinterlegung möglich bei Bundesnotarkammer

  Betreuungsverfügung

In der Betreuungsverfügung teilen Sie dem Betreuungsgericht eine gewünschte Person für die Betreuungsaufgabe mit. Es handelt sich dann um eine rechtliche Betreuung.

  • unter Mitwirkung des Betreuungsgerichtes
  • Hinterlegung möglich bei der Bundesnotarkammer

Bitte lesen Sie hierzu die Broschüre des Ministeriums der Justiz zur Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung/ Patientenverfügung.

Sie erhalten die Broschüre entweder im Buchhandel Verlag: C.H. Beck, ISBN 978 3 406 744150  oder im Internet: www.justiz.bayern.de

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, jeweils entsprechend der neuesten Rechtssprechung rechtzeitig Ihren eigenen freien Willen kund zu tun bezüglich gewünschter medizinischer Behandlung.   


Die aktuelle Broschüre ist unter www.bmj.de erhältlich.