Vorsorgemöglichkeiten
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist eine wichtige Alternative zur Betreuerbestellung:
- ohne Mitwirkung des Betreuungsgerichtes
- ohne weitere Kontrollmöglichkeit
- vollständiges Vertrauen als Voraussetzung
- Hinterlegung möglich bei Bundesnotarkammer
Betreuungsverfügung
In der Betreuungsverfügung teilen Sie dem Betreuungsgericht eine gewünschte Person für die Betreuungsaufgabe mit. Es handelt sich dann um eine rechtliche Betreuung.
- unter Mitwirkung des Betreuungsgerichtes
- Hinterlegung möglich bei der Bundesnotarkammer
Bitte lesen Sie hierzu die Broschüre des Ministeriums der Justiz zur Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung/ Patientenverfügung.
Sie erhalten die Broschüre entweder im Buchhandel Verlag: C.H. Beck, ISBN 978 3 406 744150 oder im Internet: www.justiz.bayern.de
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, jeweils entsprechend der neuesten Rechtssprechung rechtzeitig Ihren eigenen freien Willen kund zu tun bezüglich gewünschter medizinischer Behandlung.
Die aktuelle Broschüre ist unter www.bmj.de erhältlich.