Lebensbeistand e.V.
Gemeinnütziger Verein zur Führung von rechtlichen Betreuungen

Ehrenamtliche/r Betreuer/in

Voraussetzungen ?

Ehrenamtliche/r Betreuer/in kann grundsätzlich jeder geschäftsfähige, volljährige Bürger werden. Ehrenamtliche Betreuer sind Menschen, die bereit sind, sich unentgeltlich für ihren Betreuten zu engagieren und Verantwortung innerhalb der zugewiesenen Aufgaben zu übernehmen. Die als Betreuer vorgesehene Person muss geeignet sein, die Interessen und Angelegenheiten zum Wohl des Betroffenen regeln zu können.

Welche Interessen und Angelegenheiten sind  für den Betreuten zu regeln?

Die zu erledigenden Angelegenheiten sind sehr vielfältig und hängen immer vom individuellen Einzelfall ab. Folgend werden grundlegende Tätigkeiten eines rechtlichen Betreuers genannt:

  • Schriftliche Angelegenheiten des Betreuten regeln
  • Korrespondieren und telefonieren mit Ämtern, Behörden, Versicherungen
  • Regeln von vermögensrechtlichen und finanziellen Angelegenheiten
  • Persönlichen Kontakt zum Betreuten halten, durch Besuche und Besprechen der zu erledigenden Angelegenheiten
  • Die Wünsche und Vorstellungen des Betreuten, soweit möglich, berücksichtigen

Wer entscheidet über die Bestellung zum ehrenamtlichen Betreuer?

Vorrangig werden Personen oder Familienangehörige, aus dem näheren Umfeld des Betroffenen, als Betreuer bestellt. Sie können vom Betroffenen selbst benannt oder vorher durch eine schriftliche Betreuungsverfügung festgelegt werden. Gibt es keine Angehörigen, die in Frage kommen, wird ein fremder ehrenamtlicher Betreuer oder ein Berufsbetreuer bestellt.
Das Betreuungsgericht entscheidet über die Eignung.

Beratung und Unterstützung!

Wenn Sie Interesse zeigen an der Arbeit als Ehrenamtliche/r Betreuer/in, dann wenden Sie sich am besten an Ihren Betreuungsverein vor Ort:

Peiting     Lebensbeistand     Tel. 08861/25330

Sie erhalten im persönlichen Gespräch erste wichtige Informationen und Sie können Ihre persönlichen Fragen stellen.
Sofern Sie sich bereit erklären, grundsätzlich eine Betreuung zu übernehmen, werden Sie im Einzelfall über den Sachverhalt informiert. 
Sie können die in Frage kommende zu betreuende Person vorab persönlich aufsuchen, um sich gegenseitig einen ersten Eindruck zu verschaffen, ob eine Zusammenarbeit möglich erscheint. Auf jeden Fall haben Sie ausreichend Zeit, Ihre Zustimmung oder auch Ihre Absage zur Betreuungsübernahme zu überdenken.

Wir beraten Sie auch gerne, wie wir den Umfang in diesem Einzelfall einschätzen.

Wer unterstützt Sie bei der Führung einer ehrenamtlichen Betreuung ?

  1. Ihr Betreuungsverein Lebensbeistand (und die anderen Betreuungsvereine im Landkreis)
    - wir begleiten und beraten Sie im persönlichen Gespräch
    - wir bieten regelmäßig Schulungen an:
       * 3 bis 4 Fortbildungsangebote im Jahr 
       * Einführungskurs an 3 Abenden 
       * regelmäßige Stammtische in Planung
     
  2. Die Betreuungsstelle beim Landratsamt Weilheim-Schongau in Form persönlicher Beratung durch die Mitarbeiter der Betreuungsstelle
     
  3. Das Amtsgericht Weilheim, Betreuungsgericht in Form persönlicher Beratung:
    - durch den Rechtspfleger
    - durch den Betreuungsrichter
    - durch die Geschäftsstelle
    Zu Beginn der Betreuung wird ein sogenanntes Verpflichtungsgespräch geführt, bei dem der Betreuer noch mal über seine Aufgaben im Wesentlichen unterrichtet wird.